Patienten-, Eltern- und Kinderrechte in der Versorgung von chronisch Kranken

Das Symposium wird am 28.02.2024 von 9:00 bis 15:30 Uhr im Franz Hitze Haus, Münster, stattfinden und und als Videostream (Zoom, Youtube) übertragen werden.


EINLADUNG

In Deutschland leben etwa vier Millionen Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die zwar nicht heilbar, aber nachhaltig behandelbar sind. Ihre Betreuung in den Familien, ihre medizinische Versorgung sowie ihre psychosoziale Begleitung sind hochanspruchsvoll, aber lohnenswert und in vielen Fällen erfolgreich. Dennoch gibt es auch Fälle, die mit großen Herausforderungen verbunden sind. Viele Eltern und Jugendliche beklagen eine defizitäre Behandlung, ein “Nicht-Eingehen” auf ihre Probleme und Bedürfnisse. Sie fühlen sich als Bittsteller, deren Anliegen nicht ausreichend ernst genommen werden, obwohl auch sie durch ihre Krankenkassenbeiträge zur Finanzierung des Gesundheitswesens beitragen.

In diesem Kontext ist es wichtig zu wissen, dass chronisch kranken Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern umfänglich verbriefte Rechte zustehen. Die in Deutschland geltenden Übereinkommen der Vereinten Nationen für Kinder und Menschen mit Behinderung garantieren chronisch kranken Kindern einen Anspruch auf das erreichbare “Höchstmaß” an Gesundheit (Art. 24). Sie sollen voll und ganz am sozialen Leben teilhaben können und in Schule, Ausbildung oder Studium gleichberechtigt vorankommen. Bei Erkrankung haben sie einen Anspruch auf hochmoderne Medizin und Rehabilitationsmaßnahmen, jenseits von finanziellen Erwägungen. Dazu gehört auch die Aufklärung darüber, ob ein Krankenhaus die erforderlichen medizinischen Standards einhält („Einrichtungsaufklärung“).

In unserem Symposium wollen wir von chronischer Erkrankung Betroffene sowie in der Beratung und Betreuung tätiges Fachpersonal über Rechte und Unterstützngsmöglichkeiten informieren. Wir freuen uns, dass wir dazu renommierte Expertinnen und Experten des Medizinrechts und Patient:innenschutzes gewinnen konnten und laden herzlich ein.


PROGRAMM


ANMELDUNG FÜR DIE TEILNAHME IN PRÄSENZ

Tagungsort: Akademie Franz Hitze Haus, Kardinal-von-Galen-Ring 50, 48149 Münster (Westfalen)

Tagungsbeitrag: 15,- Euro (Sonderpreis, ermöglicht durch die Unterstützung der KROKIDS-Stiftung)

Bitte dem Link zur Anmeldung folgen: https://www.franz-hitze-haus.de/info/anmeldung/24-505

Anmeldeschluss: 23. Februar 2024


ANMELDUNG FÜR DIE ONLINE-TEILNAHME (Zoom-Konferenz oder Youtube-Videostream)

Die Online-Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldeschluss: 23. Februar 2024.

Der Link zur Zoom-Videokonferenz und zum Youtube-Videostream wird rechtzeitig verschickt.





    DAS SYMPOSIUM BEKANNTMACHEN

    Bitte unterstützen Sie uns bei der Bekanntmachung des Symposiums, indem Sie das Plakat ausdrucken und an Ihre Bürotür oder Ihr schwarzes Brett hängen, um Betroffene, Angehörige, Kolleginnen und Kollegen sowie in der Beratung und Betreuung tätiges Fachpersonal zu informieren. Vielen Dank!

    Symposium 2024: Empowerment durch Recht